Neue Coronaschutzverordnung – gültig ab 24.11.2021
MSKreuzau2021-11-25T14:26:24+01:00Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, nach §4 Abs. 2 der neuen Coronaschutzverordnung (gültig ab 24.11.2021) und der Auslegung des Landesverbands der Musikschulen NRW folgend, gilt ab sofort die