Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde des Jungen Orchesters,

aufgrund der aktuell immer noch hohen Zahl an Neuinfektionen mit dem Corona-Virus, werden wir das Konzert unter 2G+ Bedingungen durchführen.

Zusätzlich bitten wir Sie auf dem Weg von und zu Ihrem Sitzplatz einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Wir freuen uns auf einen schönen Konzertabend mit Ihnen!

Ihr Junges Orchester Kreuzau

 

Hinweis:

Was bedeutet 2G+ beim Frühjahrskonzert:

  • Immunisierung (durch Impfung oder Genesung – also 2G) und zusätzlich
  • Test mit negativem Ergebnis oder eine Ausnahme von der Testpflicht (2Gplus)
  • Folgende Personen sind von der Testpflicht ausgenommen:
  1. Personen, die vollständig geimpft sind (also immer zweimal geimpft, auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson) und dann noch eine zusätzliche Impfdosis erhalten haben (die sogenannte „Booster-Impfung“),
  2. Personen, die eine Infektion durchlebt haben und entweder davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben,
  3. Personen, die vollständig geimpft sind, in den ersten 90 Tagen nach der zweiten Impfung (aber erst 14 Tage nach der zweiten Impfung, da diese erst dann vollständig ist), sog. „frisch Geimpfte“ und
  4. Personen, die im Besitz eines Genesenennachweises sind, die über einen positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 28 Tage, aber höchstens 90 Tage alt ist, sog. „frisch Genesene“.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind von den Zugangsanforderungen ausgenommen.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über ein entsprechendes Attest verfügen, benötigen keinen 2G-Nachweis, aber einen negativen Testnachweis.

 

Quelle: „ Informationsblatt zu den Themen 2Gplus, Testnachweis und Ausnahmen vom Testnachweis (Stand: 21.März 2022)“ herausgegeben vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen