Allgemeine Regeln

  • Maskenpflicht in Innenräumen, ausgenommen während Unterricht an Blasinstrumenten und Gesang
  • Abstand halten
  • Regelmäßige Handhygiene
  • Flächendesinfektion (Notenständer, Tastaturen von Klavier und Keyboard)

 

Testpflicht

  • Testpflicht auch für erwachsene geimpfte Personen die am Bläserunterricht, Orchester- oder Chorproben teilnehmen.
  • Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.
  • Kinder und Jugendliche gelten bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren als immunisierte Personen.
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
  • Jugendliche im Alter von 16-17 Jahren sind ab dem 16.01.2022 nicht mehr automatisch immunisiertenPersonen gleich gestellt. Sie benötigen dann eine Bescheinigung über die Testung in der Schule. Können diese Jugendliche eine zweifache Impfung vorweisen entfällt die Pflicht zur Testung.