• Teilnahme- und Zugangsbeschränkungen: Das Betreten der, durch die Musikschule genutzten Räumlichkeiten, insbesondere die Gebäude der allgemeinbildenden Schulen, ist nur für immunisierte oder getestete Personen gestattet.
  • Wir nehmen unser Hausrecht wahr und erheben eine Maskenpflicht in den, durch die Musikschule genutzten Räumlichkeiten. Die Maske darf am Platz abgenommen werden, wenn ein ausreichender Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann oder dies für den Bläser- und Gesangsunterricht unabdingbar ist.
  • Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln:

            Hände waschen/desinfizieren,

            Abstand halten

            Nies- und Hustenetikette

  • Eine Teilnahme am Unterricht trotz Krankheitssymptomen ist nicht erwünscht, nach Vorlage eines negativen Bürgertests bei sehr leichten Symptomen aber erlaubt.