Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
die neue Coronaschutzverordnung vom 27.05.2021 beinhaltet auch neue Regeln für den Betrieb unserer Musikschule:
Bei einer Inzidenzstufe zwischen 50 und 35 ist Präsenzunterricht an der Musikschule für Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren nur mit negativem Coronatest, Bescheinigung über eine vollständige Impfung (14 Tage nach der zweiten Impfung) oder einer Bescheinigung über die Genesung nach einer Corona-Infektion erlaubt. Die Testbescheinigung verliert nach 48 Stunden ihre Gültigkeit.
Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen erhalten auf Anfrage in diesen Schulen einen Testnachweis, wenn der negative Test am selben Tag oder am Vortag des/vor dem Unterricht an der Musikschule erfolgt ist. Liegt ein solcher Test nicht vor muss eine Testung durch eine der bekannten Testzentren erfolgen.
Erwachsene Schüler und Schülerinnen müssen einen Negativtest, eine Impfbescheinigung oder eine Bescheinigung der Genesung vorlegen.
Die Nachweise sind den Lehrkräften vor Beginn des Unterrichtes vorzulegen.
Sobald die Inzidenz in NRW stabil unter 35 liegt entfällt die Testpflicht. Dann informieren wir Sie erneut.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit besten Wünschen,
Der Vorstand – die Schulleitung