!!! geänderte Testpflicht !!!

5. Juni 2021

Liebe Eltern,

die Landesregierung hat erneut die Coronaschutzverordnung angepasst.

  1. Ab sofort ist die Testpflicht für Einzelunterricht und Unterricht mit zwei Schülerinnen oder Schülern (auch erwachsene Schüler*innen) aufgehoben.  
  2. Für Gruppenunterricht ab 3 Teilnehmern besteht weiterhin Testpflicht. Ausgenommen davon sind Kinder bis zur Einschulung.
  3. Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen erhalten auf Anfrage in diesen Schulen einen Testnachweis. Liegt ein solcher Test nicht vor oder ist der Test älter als 48 Stunden muss nach aktueller Verordnung eine Testung durch eines der bekannten Testzentren (z.B. Kreuz Apotheke/Victoria Apotheke Kreuzau)  erfolgen.
  4. Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler im Gruppenunterricht wird am übernächsten Tag aufgehoben, wenn die Inzidenz in NRW fünf Werktage in Folge unter 35 liegt.

Mit freundlichen Grüßen,

Vorstand und Schulleitung