Die aktuelle CoronaSchVO sieht folge Maßnahmen und Regeln vor:
- Die Maskenpflicht ist aufgehoben.
- Es gibt keine Betretungsverbote für ungeimpfte Personen.
- Es gibt keine Testpflicht für ungeimpfte und symptomfreie Schülerinnen und Schüler, Chorsängerinnen und -sänger, Orchestermitglieder.
- Bei leichten Symptomen findet die in der CoronaSchVO ab dem 8.8. festgelegte Regelung Anwendung: „…Auf einen [zertifizierten] Test kann verzichtet werden, wenn eine [schriftliche] Bestätigung vorliegt, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch im häuslichen Umfeld durchgeführt wurde. Die Bestätigung muss bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern durch mindestens eine sorgeberechtigte Person erfolgen, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern kann die Bestätigung auch durch diese selbst erfolgen…“
- Schülerinnen und Schüler, die augenscheinlich Krankheitssymptome zeigen und keine Bescheinigung über einen negativen Test vorlegen können, dürfen von den Lehrkräften von der Unterrichtsstunde ausgeschlossen werden.
- Die allgemeinen Hygieneregeln inklusive Händewaschen und Reinigung der gemeinsam genutzten Instrumente gelten weiterhin.