Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nach §4 Abs. 2 der neuen Coronaschutzverordnung (gültig ab 24.11.2021) und der Auslegung des Landesverbands der Musikschulen NRW folgend, gilt ab sofort die 2G Regel für alle Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren.

Das bedeutet:

Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die noch nicht vollständig geimpft oder genesen sind dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die bisher erteilten Einverständniserklärungen für den Onlineunterricht behalten ihre Wirksamkeit.

Sollten Sie nicht mehr mit diesem Angebot einverstanden sein bitten wir Sie diese schriftlich zu widerrufen.

Liegt bisher keine Einverständniserklärung für den Onlineunterricht vor kann diese nachgereicht werden. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit der Schulleitung unter 02422/503369 oder schulleitung@musikschulekreuzau.de auf.

 

Wir danken Ihnen für Ihre Solidarität und Ihr Vertrauen.

 Mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familien,

 

                                        geschäftsführender Vorstand und Schulleitung