Stand 15.3.2020 10 Uhr

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

im Bemühen um eine verantwortungsvolle und angemessene Reaktion auf die  derzeitige Corona-Pandemie haben wir uns dazu entschlossen, den Unterrichtsbetrieb der Musikschule einzuschränken:

Der Unterricht in den Fächern Eltern-Kind, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung in Kooperation mit den Grundschule (Spielkreis Blockflöte) und sämtliche Ensemble-Proben (Juniorband, Jugendorchester, Band-Projekte, Chor ConVoice) werden vom 16.03.2020 bis 04.04.2020 ausgesetzt.

In den Osterferien findet ohnehin kein Unterricht der Musikschule statt.

Einzel- und Kleingruppenunterricht finden zu den gewohnten Terminen statt. Allerdings erwarten wir die strikte Einhaltung der Hygienerichtlinien:

  • Händewaschen vor und nach dem Unterricht.
  • Nieß- und Hustenetikette
  • Angemessener Abstand zu Mitschülern und Lehrkräften
  • Kranke Schülerinnen und Schüler müssen von der Wahrnehmung des Unterrichtsangebotes absehen. Die Lehrkräfte sind berechtigt augenscheinlich kranken Schülerinnen und Schüler den Unterricht zu verweigern. Unter Wahrung der Aufsichtspflicht werden in diesen Fällen die Eltern umgehend kontaktiert und gebeten ihr Kind abzuholen.

Wir bemühen uns, Unterrichtsausfälle bis zum 31.12.2020 auszugleichen. Sollte dies nicht möglich sein erfolgt eine anteilige Erstattung der Gebühren.

Da unsere Musikschule keine kommunale Einrichtung und eine behördlich angeordnete Schließung unserer Schule bisher nicht erfolgt ist, haben wir keinen Anspruch auf Entschädigung für fehlende Schulgebühren. Der Verein trägt somit das gesamte finanzielle Risiko.

Wir bitten Sie daher auf kostenpflichtige Rücklastschriften zu verzichten.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen derzeit montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 12.00 Uhr telefonisch gerne zur Verfügung.

Überweitere Maßnahmen werden wir wöchentlich entscheiden und informieren.

In der Hoffnung auf Ihr Verständnis und mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familien,

Geschäftsführender Vorstand und Schulleitung